Dezentrale Schmutzwasserentsorgung
In Ortschaften, die nicht an das zentrale Schmutzwasserkanalnetz angeschlossen sind, erfolgt die Entsorgung dezentral – also mobil mit entsprechenden Saugfahrzeugen.
Der WAV „Dosse“ betreibt hierzu eine eigenständige Einrichtung gemäß der Fäkalienentsorgungssatzung. Diese ist rechtlich und wirtschaftlich unabhängig organisiert und übernimmt die fachgerechte Entsorgung von:
- Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben
- Nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
Ziel ist eine sichere, umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung aller anfallenden Abwässer auch in nicht zentral erschlossenen Gebieten.
Sammelgruben
Der Bau einer Sammelgrube ist erforderlich, wenn die Voraussetzungen für den Betrieb einer KKA nicht erfüllt werden können. Die Sammelgrube muss wasserdicht und ausreichend dimensioniert sein, um eine Versickerung von Schmutzwasser auszuschließen.
Grundsätzlich gilt:
– SG müssen ein Mindestvolumen von 6m³ aufweisen, bei nur zeitweilig genutzten Grundstücken (Wochenendhäuser, Kleingartenanlagen) beträgt das Mindestvolumen 3 m³
– Die Grundstücke müssen freizugänglich und über eine verkehrssichere Zuwegung verfügen.
-An der Grundstücksgrenze ist ein Absaugstutzen anzubringen.
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen (KKA) sind Anlagen, an die max. 50 Einwohner angeschlossen werden können bzw. für einen Schmutzwasseranfall bis zu 8m³ pro Tag zugelassen sind.
Grundsätzlich gilt:
– KKA muss außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen
– Eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde muss
vorhanden sein
– Einleitung in stehende Gewässer ist unzulässig
– Bei Versickerungsanlagen muss Untergrund sickerfähig sein und der Mindestabstand zum höchsten Grundwasserspiegel eingehalten werden
– Ausreichende Grundstücksfläche muss zur Verfügung stehen
– Mindestabstand zu Eigenwasserversorgungsanlagen, auch auf Nachbargrundstücken muss eingehalten werden
