Standrohrvermietung

Für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel: Baumaßnahmen, Bewässerung von Grünanlagen, Poolbefüllung, Spülarbeiten ist es notwendig, Wasser direkt aus dem öffentlichen Netz ohne ortsfeste Anschlüsse zeitweise zu entnehmen.

Dazu hält der Verband Standrohre mit Zählereinrichtungen vor, mit denen über vorhandene Hydranten im Trinkwassernetz des Verbandes Trinkwasser entnommen werden kann.

Nutzungsvertrag
Standrohrvermietung

Kaution

Hierbei ist es notwendig, dass am Tage des Vertragsabschlusses und der Mitnahme des Standrohres ein Sicherheitsbetrag (Kaution) in Höhe von 500 EUR in bar hinterlegt werden muss. Die Kaution kann auch vorab per Überweisung an folgende Bankverbindung gezahlt werden:

Deutsche Kreditbank Berlin

IBAN: 04 1203 0000 0000 4010 59

BIC: BYLADEM1001

Verwendungszweck: Standrohr-Vertrags-Nr. xx

Die Kaution dient dem Verband als Sicherheit bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres. Sie wird bei Rückgabe des Standrohres mit den Gebühren verrechnet. Die Barauszahlung ist nur bei Bareinzahlung möglich. Wird die Kautionsleistung vorab überwiesen, erfolgt die Rückzahlung ebenfalls per Überweisung.

Bitte beachten!

Die Vermietung der Standrohre erfolgt in der Geschäftsstelle in Kyritz (Wasserwerksgelände) Bergstraße 17, zu den üblichen Sprechzeiten.

Soll ein Standrohr für einen Dritten gemietet werden so ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Sollte das Standrohr beschädigt zurückgegeben werden, hat der Mieter die Kosten der Reparatur zu tragen.

Abnahme und Kosten

Bei Rückgabe des Standrohres sind die Miet- und Verbrauchsgebühren mit folgenden Verrechnungssätzen zu bezahlen.

Mietgebühr pro Tag 3,00 € netto zzgl. 7% Ust. 0,21 € = 3,21 € brutto

Mengenpreis je m³ 1,60 € netto zzgl. 7% Ust. 0,11 € = 1,71 € brutto

eventuelle Reparaturleistungen nach Aufwand

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