Für beide gilt, dass der Anschlussberechtige binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasserleitung Unterlagen für die Planung der Anschlussleitung beim Verband vorzulegen hat (Schmutzwassersatzung §6 (1).) Es sind ausschließlich die oben genannten Antragsformulare zu verwenden.
Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Adresse des anzuschließenden Grundstückes an, falls Sie das Grundstück nicht selbst nutzen, bitte auch die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes.
Das Grundstück ist postalisch und mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer zu bezeichnen.