Gartenwasserzähler
Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchten Trinkwassermengen werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Dies gilt sowohl für Kunden mit einem zentralen Schmutzwasseranschluss (Kanalisation) als auch für Kunden mit dezentraler Schmutzwasserentsorgung (abflusslose Sammelgrube).
Durch den Gartenwasserzähler verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Bitte prüfen Sie, ob die Kosten für den Einbau des Zählers und seiner Vorhaltung durch die Einsparkosten für das abgesetzte Schmutzwasser abgedeckt werden.
Beschaffung, Einbau und Verplombung des Zählers hat der Eigentümer bzw. Kunde des Verbandes auf eigene Kosten zu tragen.
Zählerart und Größe
Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Es können Zähler für waagerechten Einbau oder auch Steigrohrzähler verwendet werden. Der Einbau von Zapfhahn-Wasserzählern wird nur zugelassen, wenn die Frostsicherheit zertifiziert ist und das Zertifikat bei der Verplombung vorgelegt wird.
Einbauvorschriften
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen. Es ist ebenfalls zugelassen, einen als frostsicher zertifizierten Zähler einzubauen. Die Leitung, in die der Zähler eingebaut wird, darf ausschließlich der Entnahme von Wasser dienen, welches nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage oder Sammelgrube eingeleitet wird. Die Ablesung muss im Zuge der Ablesung des Hauptzählers, ohne Mitwirkung „Dritter“ möglich sein.
Abnahme und Kosten
Die Abnahme bzw. das Verplomben ist die Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Gebührenabrechnung. Die Gartenwasserzähler müssen alle sechs Jahre ausgetauscht werden. So schreibt es das Mess- und Eichgesetz vor. Der Wechsel wird durch den WAV „Dosse“ bzw. durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Die Abnahme /Verplombung muss nach dem jedem Gartenwasserzählerwechsel sowie nach erstmaligem Einbau erfolgen. Die Abnahme ist die Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der Verrechnung der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Gebührenabrechnung. Eine Abnahme muss nach dem Ersteinbau, oder Wechsel des Wasserzählers erfolgen.
Kosten Verplomben/Abnahme
Der Gartenzähler wird vom WAV „Dosse“ kostenpflichtig auf Einhaltung der Einbauvorschriften geprüft, abgenommen und verplombt. Die Abnahme wird pauschal je Zähler mit 30,00 € netto zzgl. 7 % Ust. 5,70 € = 35,70 € brutto separat in Rechnung gestellt.
Kosten Wechsel Gartenwasserzähler
Verwaltungsgebühr jährlich: 19,00 € ohne Ust.
Wechsel nach sechs Jahren: 74,00 € netto zzgl. 7% Ust. 14,06 € = 88,06 € brutto
Sonstiges
Notwendige Frostzählerwechsel werden nach Ist-Aufwand erstattet.
